Vorschriften der Schießbereiche

Vorschriften der Schießbereiche

Im Folgenden präsentieren wir den Inhalt der vorbildlichen Vorschriften für die sichere Funktionsweise der aktuellen Schießbereiche. Die Kenntnis dieses Dokuments ist nützlich, wenn sie sich für ein Schießpatent bewerben, Schießrechte, Schießausbilderrechte und eine Waffengenehmigung.

Beispielhafte Vorschriften

Sicheres Funktionieren von Schießbereichen

 

Kapitel 1

Bedingungen für die Verwendung des Schießbereichs

1. Führung:

1) ist verantwortlich für die Sicherheit der Nutzer des Schießbereichs und der Personen, die sie begleiten,

2) ernennt die Schießoffiziere der Schießposition, und begleitende Personen - ein sicherer Aufenthalt,

3) Er führt ein Buch des Aufenthaltsregisters im Schießbereich, in denen die folgenden Daten platziert werden:

A) Name und Nachname mit dem Schießbereich,

B) Typ und Kaliber von Waffen, aus dem die Schießerei ausgeführt wurde,

C) Bestimmung des Waffenbesitzers,

D) Eine Stunde Ankunft und Verlassen des Schießstandes,

e) Waffengenehmigungsnummer,

F) Name der Autorität, wer gab eine Waffenerlaubnis aus (Diese Anforderung gilt für eine Person mit einer Waffengenehmigung),

G) Deklaration der Verwendung des Schießbereichs beim Vertrauen mit den Schießerei- und Sicherheitsvorschriften, bestätigt durch handgeschriebene Signatur.

2. Es ist im Schießbereich verboten:

1) Personen, die Personen begleiten, die die Schießstand einsetzen, die in die Schießpositionen eintreten, und Kontakt mit Waffen,

2) Der Einsatz von Waffen anderer Menschen, die die Schießstand nutzen, ohne die Zustimmung ihres Benutzers,

3) Alkohol oder den Einsatz von Rauschmitteln und den Aufenthalt in der Schießstand von Menschen unter ihrem Einfluss.

3. Im Schießstand, an einem sichtbaren Ort, wird platziert:

1) Vorschriften des Schießbereichs,

2) Aktueller Schießbereich,

3) Aufnahmeplan mit der Bezeichnung:

A) Schießpositionen,

B) Sanitärpunkt,

C) Evakuierungsrouten,

D) Installationsort eines Telefons oder anderer Kommunikationsgeräte,

4) Liste der Alarmsignale,

5) Informationen über die Möglichkeit und die Zusammenführung mit dem nächsten medizinischen Hilfspunkt.

6. Der Eigentümer oder Manager des Schießbereichs ist für Schäden verantwortlich, Durchführung von Schieß- oder Schießtraining oder Nutzung der Schießstand, über die in getrennten Bestimmungen festgelegten Prinzipien.

Kapitel 2

Wie man mit Waffen umgeht

1. Die Schusswaffe am Schießbereich wird auf die Entladen übertragen, in der Kabine gesichert und versteckt, Abdeckungen oder Kassetten, die zum Tragen von Waffen bestimmt sind.

2. Die Entfernung von Waffen findet nur an einer Schießerungs- oder Trainingsposition statt, die nur unter dem Kommando des führenden Schieß- oder Schießtrainings befehligt wird.

3. Alle Aktionen im Zusammenhang mit dem Waffenbetrieb werden nur mit dem Lauf nach Kulochwyt durchgeführt, Schilde oder Gegenstände, die das Ziel im Schießbereich sind.

4. Das Schießen beginnt nur am Befehlsbefehl.

5. Das Ende des Schießens wird dem Guide -Schießen gemeldet.

6. Nach dem Schießen entladen die Waffen, Geschenke für die Inspektion der Schießerei und schützt.

7. Es ist verboten, an anderen Gegenständen auf den Schießstand zu schießen, als Schilde zu schießen und Menschen zu zielen oder zu schießen, Tiere und Vögel.

Kapitel 3

Wie man Menschen verhalten, die im Schießstand bleiben

1. Die Verwendung des Schießbereichs ist verpflichtet, die Anweisungen des Hosts der Schießerei strikt zu befolgen.

2. Es ist verboten, vor der Schießposition ohne Zustimmung des Leitschießens vor die Schießposition einzutreten.

3. Verwenden der Aufnahmebereich, außer für eine behinderte Person, ist verpflichtet, die Bestimmungen in Bezug auf die Einstellungen der Schießerei einzuhalten.

4. Nach dem Befehl "Stop", vom Schützen oder einer anderen Person ausgestellt, Die Schützen unterbrechen sofort die Schießerei.

5. In den Schießbereich können Tiere nur in Ausnahmefällen eingeführt werden und sollten in einer Binde und unter der strengen Aufsicht des Wächters gehalten werden.

6. Die Person, die gegen die Vorschriften des Schießbereichs verstößt.